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   OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 18/78   

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https://dejure.org/1979,2289
OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 18/78 (https://dejure.org/1979,2289)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.02.1979 - II BA 18/78 (https://dejure.org/1979,2289)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 (https://dejure.org/1979,2289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Festsetzung von Gebühren für 62 Rundfunkgeräte; Qualifizierung von Lautsprechern als Rundfunkempfangsgeräte; Rechtliche Einordnung verschiedener Lautsprecher in derselben Halle als "gesonderte Hörstelle" bzw. als eine einzige Hörstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07

    Begründung einer Rundfunkgebührenpflicht durch zusätzliche in einem Gastraum

    Vielmehr kommt in abgetrennten bzw. abtrennbaren Räumlichkeiten aufgestellten Geräten nach ihrer Funktion und ihrem Verwendungszweck selbständige Bedeutung zu, da sie an ihrem Aufstellungsort einen selbständigen Rundfunkempfang erst ermöglichen, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 7 ZB 98.1084 -, juris (Lautsprecher in Büroräumen); VGH BW, Beschluss vom 20. Januar 1987 - 14 S 1970/86 -, VBlBW 1987, 268 (Lautsprecher in Doppeldeckerbus) und Urteil vom 22. April 1974 - V 747/73 - (Lautsprecher in Hotelzimmern); OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris (Lautsprecher in Schwimm-bzw. Sporthalle); VG Augsburg, Urteil vom 22. September 2005 - Au 7 K 05.218 -, juris (Lautsprecher in Behandlungszimmern einer Arztpraxis); Naujok in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, a.a.O., § 1 RGebStV Rn. 27.

    Für die Annahme einer einheitlichen Hörstelle ist daher entscheidend, ob die innerhalb einer räumlichen Einheit vorhandenen Geräte allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten einheitlichen Empfang, d.h. den Empfang ein und derselben Rundfunksendung zu vermitteln bestimmt sind, wobei nicht erforderlich ist, dass alle Anwesenden von jedem Ort der Räumlichkeit aus alle Lautsprecher vernehmen können, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris; VGH BW, Urteil vom 9. Oktober 1981 - II 2291/79 - OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07

    Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig

    Unmaßgeblich ist hingegen, ob alle Lautsprecher zusammen insofern ein gemeinsames Klangbild vermitteln, als ein im Raum Anwesender, gleichgültig an welcher Stelle er sich befindet, alle Lautsprecher zusammen als Klangquelle hört (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris; VGH BW, Urteil vom 9. Oktober 1981 - II 2291/79 - Naujock, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 1 RGebStV Rn. 25).
  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.528

    Spielhalle; Lautsprecher; einheitliche Hörstelle

    Unmaßgeblich ist hingegen, ob alle Lautsprecher zusammen insofern ein gemeinsames Klangbild vermitteln, als ein im Raum Anwesender, gleichgültig an welcher Stelle er sich befindet, alle Lautsprecher zusammen als "Klangquelle" hört bzw. ob unter normalen Verhältnissen eine Hörstelle für den Empfang ausreichend ist (OVG Bremen, Urteil vom 14.2.1979, Az. II BA 18/78).

    Von ausschlaggebender Bedeutung ist, ob eine Hörstelle allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten einheitlichen Empfang derselben Rundfunksendung vermitteln sollen (OVG Bremen vom 14.2.1979, Az. II BA 18/78; Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, Anm. 25 zu § 1 RGebStV).

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2009 - 11 K 3657/07

    Rundfunkgebühr; Anordnung mehrerer Fernsehgeräte; einheitliche Sehstelle

    Entscheidend wird dabei darauf abgestellt, ob die innerhalb einer räumlichen Einheit vorhandenen Geräte allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten einheitlichen Empfang vermitteln sollen (OVG Bremen, Urteil vom 14.02.1979 - OVG II BA 18/78 - VwRspr. 30, 909 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.1981 - II 2291/79, zitiert von Naujock, a.a.O., § 1 RGebStV Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Für die Fiktion eines einzigen Rundfunkempfangsgerätes in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 StV ist entscheidend, daß die innerhalb einer räumlichen Einheit einander zugeordneten Geräte dort einen verbesserten oder verstärkten Empfang aus einer (einzigen) Empfangsanlage im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 StV gestatten (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 14.02.1979 - OVG II BA 18/78 -, VerwRspr.
  • VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5623/03
    vgl. dazu OVG Bremen, Urteil vom 14.02.1979 - II BA 18/78 - juris; s.a. Naujock in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 1 RGebStV Rn. 22 ff. m.w.N.
  • VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03

    Anforderungen an eine rechtmäßige Festsetzung von rückständiger Rundfunkgebühren

    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14.02.1979 - II BA 18/78 - juris; s.a. Naujock in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 1 RGebStV Rn. 22 ff. m.w.N.
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